Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Frau Simone Lauterbach und Herrn Jürgen Kirch.
An diesem Termin geht es um Fußgängerüberwege und -furten; vorgeschriebene Fahrtrichtung, Leitlinien und Sperrflächen; Baustellen und Engpässe; Rechtsabbiegen.
Das Sportfest ist für den 26. Mai 2023 geplant. Bei schlechtem Wetter ist als Ausweichtermin der 16. Juni 2023 vorgesehen.
Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Frau Simone Lauterbach und Herrn Jürgen Kirch.
An diesem Termin geht es um Linksabbiegen in eine Einmündung / alternatives Linksabbiegen; Verhalten in Einbahnstraßen und an Kreuzungen mit „rechts vor links“.
m Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Frau Simone Lauterbach und Herrn Jürgen Kirch.
An diesem Termin geht es um Linksabbiegen an Kreuzungen mit Einordnen auf die Linksabbiegespur; Verhalten an Kreuzungen mit „rechts vor links“ bei Abbiegeverkehr; Verhalten an Kreuzungen mit Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen (Ampeln) oder Zeichen eines Polizeibeamten.
Neben der Übernachtung in der Schule stehen gemeinsames Lesen, Geschichtenerzählen und verschiedenste kreative Aktivitäten im Mittelpunkt einer Lesenacht. Mittlerweile sind Lesenächte in zahlreichen Schulen und auch öffentlichen Bibliotheken zu einem festen Bestandteil lesefördernder Arbeit geworden.
Nähere Informationen zur Lesenacht erhalten die Klasseneltern rechtzeitig von der Klassenleitung.
Im Rahmen der Verkehrserziehung findet die Jugendverkehrsschule und damit auch die Radfahrausbildung in den Schulen statt. Die Ausbildung erfolgt auf dem Verkehrsübungsplatz in Trier-Nord durch die Verkehrssicherheitsberater der Polizei in Trier, Frau Simone Lauterbach und Herrn Jürgen Kirch.
An diesem Termin erfolgt die Prüfung der gelernten Inhalte in Theorie und Praxis:
Das verkehrssichere Fahrrad; Ausfahren aus Grundstücken und Anfahren vom Fahrbahnrand; Rechtsfahren, Abstandhalten und Anhalten; Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen und Hindernissen; Überholen langsam fahrender Fahrzeuge, Verhalten am / im Kreisverkehr, Fußgängerüberwege und -furten; vorgeschriebene Fahrtrichtung, Leitlinien und Sperrflächen; Baustellen und Engpässe; Rechtsabbiegen, Linksabbiegen in eine Einmündung / alternatives Linksabbiegen; Verhalten in Einbahnstraßen und an Kreuzungen mit „rechts vor links“, Linksabbiegen an Kreuzungen mit Einordnen auf die Linksabbiegespur; Verhalten an Kreuzungen mit „rechts vor links“ bei Abbiegeverkehr; Verhalten an Kreuzungen mit Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen (Ampeln) oder Zeichen eines Polizeibeamten.
Neben der Übernachtung in der Schule stehen gemeinsames Lesen, Geschichtenerzählen und verschiedenste kreative Aktivitäten im Mittelpunkt einer Lesenacht. Mittlerweile sind Lesenächte in zahlreichen Schulen und auch öffentlichen Bibliotheken zu einem festen Bestandteil lesefördernder Arbeit geworden.
Nähere Informationen zur Lesenacht erhalten die Klasseneltern rechtzeitig von der Klassenleitung.
Für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ist eine gemeinsame Wanderung und ein Grillnachmittag meistens ein besonderes und unvergessliches Erlebnis. Das gemeinsame Wandern, Grillen und Spielen mit Mitschülerinnen und Mitschülern zu erleben, schafft ein größeres Gemeinschaftsgefühl, ist mit spannenden Momenten verbunden und hinterlässt einen bleibenden Eindruck.
Nähere Informationen zu der Wanderung und dem Grillnachmittag erhalten die Klasseneltern rechtzeitig von der Klassenleitung.
An diesem Tag findet kein Unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler haben unterrichtsfrei.
Jede Schule kann jährlich einen Studientag durchführen, der nicht auf die übrigen Fortbildungstage angerechnet wird. Diese schulinterne Fortbildung muss durch die Gesamtkonferenz beschlossen werden und ist der ADD zu melden. Die Schulen können zu verschiedenen Themen bei den Fortbildungsinstituten (Pädagogisches Beratungssystem beim PL) Konzepte sowie Referentinnen und Referenten anfordern.